Klare Kommunikation beim „Tragstätt-Areal“

Unmissverständlich darlegen, dass die Geduld der Gemeinde erschöpft ist. Sollte der potenzielle Investor abermals Fristen versäumen, sind wir für die Rückabwicklung des Verkaufs lt. den vertraglichen Bestimmungen!
Somit haben wir das Heft des Handelns wieder zur Gänze in der Hand und können die Nutzung dieses Grundstücks sachlich, neutral und pragmatisch neu bewerten! Eine Nutzung als Bauland für Einheimische oder auch als landwirtschaftliche Tauschfläche für Bauland in anderen Lagen ist dann gegeben!